Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe

Strümpfe ab der Kompressionsklasse 2

Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe

Kompressionsstrümpfe und Stützstrümpfe werden in der Venentherapie streng auseinandergehalten. Stützstrümpfe sind Strümpfe, welche  keinen kontrolliert abnehmenden Druckverlauf aufweisen. Kompressionsstrümpfe hingegen bestehen aus einem elastischen Gestrick, welches im Knöchelbereich den höchsten Druck aufweist und herzwärts druckabnehmend gestrickt ist.

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  • Kompressionsklasse 2 (medizinisch indiziert)

  • Kostenvergütung nach KVG (2 Paar/Jahr) sofern ärztlich verordnet

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Anwendungsgebiet

Kompressionsstrümpfe finden Anwendung bei unterschiedlichen Venenleiden. 

Schwere, müde und geschwollene Beine, neben äusserlichen Hautveränderungen, können erste Anzeichen für eine chronische Venenerkrankung sein. Etwa 15% der Erwachsenen leiden sogar unter einer chronischen venösen Insuffizienz, einer ernstzunehmenden Krankheit, mit schweren klinischen Folgen. Zentraler Pfeiler bei der Behandlung einer Venenerkrankung ist das Tragen von Kompressionsstrümpfen.

Wir führen ein grosses Sortiment an Kompressionsstrümpfen

Bei Ortholino finden Sie Kompressionsstrümpfe verschiedener Qualitätsmarken und eine grosse Auswahl an modischen Farben.

Kompressionsklassen

Kompressionsstrümpfe gibt es in verschiedenen Kompressionsklassen. Welche Kompressionsklasse im Einzelfall indiziert ist, bestimmt der Arzt. Ab der Kompressions-Klasse zwei wird der Strumpf als medizinisch wirksam deklariert und von der Grundversicherung der Krankenkasse nach der Migel-Liste zurückvergütet.

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Grössentabelle

Kompressionsstrümpfe gibt es nicht nur in unterschiedlichen Druckstärken, sondern auch in verschiedenen Grössen. Die Indikation ist je nach Krankheit und Individualität des Patienten verschieden. Unter Umständen ist ein Mass-Strumpf angezeigt.

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Kostenvergütung gem. KVG

Medizinisch indizierte Kompressionsstrümpfe ab der Kompressionsklasse 2 werden sind von der obligatorischen Krankenversicherung umfasst. Die Versicherten haben Anspruch auf zwei Paar Kompressionsstrümpfe (ab Kompressions-Klasse 2) pro Kalenderjahr. Vorausgesetzt ist, dass die Kompressionsstrümpfe ärztlich verordnet werden.

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